Arbeitsschutz und ArbeitssicherheitArbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Ein qualitativ hochwertiges Produkt beginnt mit gesunden Arbeitsbedingungen. Jedes Unternehmen braucht motivierte und engagierte Mitarbeiter, die bereit sind, technologische Neuerungen aufzunehmen und umzusetzen.

Durch das neue Arbeitsschutzgesetz wird seit dem 21.8.1996 das bisherige Arbeitsrecht neu geordnet und neue Forderungen zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit festgelegt.

Dies trifft besonders auf die Grundpflichten des Arbeitgebers zu:

  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Dokumentation (ab 21.8.97)
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Handhabung von Lasten
  • Arbeit an Bildschirmgeräten
  • Arbeitsstättenverordnung

Durchführung von Arbeitsplatzbewertungen, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen/Einrichtungen sind obligatorisch.

Ergänzende Workshops, Schulungen oder Seminare erfüllen die gesetzlichen Forderungen, unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen, motivieren Ihre Mitarbeiter und beschleunigen den Ablauf.

Weitergehende Forderungen für Auftragnehmer z.B. in Arztpraxen sind die eines Sicherheitsmanagements für Arbeitsschutz

Ziel ist eine Risikovorbeugung bei dem Einsatz von Fremdfirmen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.

Arbeitsschutz – eine gesetzliche Forderung