Meßtechnische Kontrollen
Das Ziel einer Messtechnischen Kontrolle ist die rechtzeitige Erkennung einer unzulässigen Überschreitung der maximalen Messabweisung (Fehlergrenzen), bevor sie sich für die Therapie bzw. Diagnose zum Nachteil des Patienten auswirken kann.
Die messtechnische Kontrolle umfasst somit nach §11 MPBetreibV die Beurteilung der Messgenauigkeit zum Zeitpunkt der Durchführung der MTK insbesondere im Hinblick auf eine absehbare Entwicklung beispielsweise durch Alterung oder Verschleiß – zur Gewährleistung einer ausreichenden Messbeständigkeit.
Unser Serviceangebot
Wir kontrollieren folgende Geräte:
Sitzergometer
Halbsitzergometer
Liegeergometer
Blutdruck-Messgeräte mechanisch und elektrisch
Auszug aus dem §11 MPBetreibV
Der Betreiber hat messtechnische Kontrollen für die in der Anlage 2 aufgeführten Medizinprodukte durchführen zu lassen.
Anlage 2 zu §11 Abs.1.
1.3 Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung ( alle 2 Jahre ).
1.7 Tretkurbelergometer zur definierten physikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten ( alle 2 Jahre ).